Einheitlichkeit von Wohnungs- und Garagenmietverhältnis

Schließen Vermieter und Mieter am selben Tag einen Wohnraum- und Garagenmietverhältnis, hat der Mieter einen Verknüpfungswillen , was zur Einheitlichkeit beider Verträge führt. Diese Entscheidung steht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof, der mit Entscheidung vom 14.12.2021, VIII ZR 94/20  deutlich gemacht hat, dass mit zwei unterschiedlichen Verträgen eine Vermutung gegen die Einheitlichkeit spricht.