Geänderte Öffnungszeiten

Liebe Mitglieder,

aufgrund einer Mitarbeiterbesprechung sind alle Beratungscenter

am 11.02.2021 in der Zeit von 10:30 Uhr – 14:00 Uhr

telefonisch nicht erreichbar.

Wir danken für Ihr Verständnis.

Ihr Team vom Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.

 

Neuer Service des Mieterbunds NRW: Kostenlose Online-Checks für Mieter

Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen, Betriebskostenabrechnung – prüfen lohnt sich!

Mit den Online-Checks, die der Mieterbund NRW auch für Nichtmitglieder anbietet, erhalten Mieterinnen und Mieter eine erste Einschätzung zu den häufigsten Rechtsfragen. Die Checks sind kostenlos und versorgen Nutzer schnell und unkompliziert von zu Hause aus oder unterwegs mit Informationen zu den wichtigsten Mieterthemen.

Insgesamt stehen neun verschiedene Online-Checks zur Verfügung:

- Betriebskosten-Check: Dieser Check liefert Mietern eine erste Orientierung, ob die Betriebskostenabrechnung Fehler enthalten könnte.

- Heizkosten-Check: Mithilfe der Referenzwerte des bundesweiten Heizspiegels kann anhand der Abrechnung überprüft werden, ob die Energiekosten im Rahmen bleiben.

- Wohnungsmängel-Check: Nach der Auswahl der Mängel bekommt der Nutzer Informationen darüber, wie diese dem Vermieter korrekt anzuzeigen sind.

- Mietkautions-Check: Darf der Vermieter die Kaution ganz oder teilweise einbehalten?

- Schönheitsreparaturen-Check: Nutzer erhalten Informationen, ob sie verpflichtet sind, ihre Wohnung zu renovieren.

- Mieterhöhungs-Check: Dieser Check liefert einen ersten Hinweis darauf, ob die vom Vermieter geforderte Mieterhöhung berechtigt ist.

- Mietpreisbremse-Check: Haben Sie einen Mietervertrag abgeschlossen und wollen wissen, ob die Mietpreisbremse eingehalten wurde, dann hilft Ihnen dieser Check weiter.
- Kündigungs-Check wenn der Mieter kündigt

- Kündigungs-Check wenn der Vermieter kündigt

Über folgenden Link kommen Sie zu unseren Online-Checks:

www.meinmieterbund.de


Bitte beachten Sie: Die Online-Checks bieten eine erste Orientierung und ersetzen keine qualifizierte Rechtsberatung!

Neuer Heizspiegel für Deutschland 2018

Neuer Heizspiegel zeigt: Heizen mit Heizöl wird wieder teurer

Sanierungsstand ist wichtigster Faktor für Heizkosten und Klimaschutz

Abrechnung für 2017: Heizöl-Nutzer zahlen drauf, Kosten für Erdgas und Fernwärme sinken

Prognose 2018: Heizen mit Heizöl noch teurer

Ausführliche Informationen finden Sie unter

https://www.mieterbund.de/startseite/news/article/46522-neuer-heizspiegel-zeigt-heizen-mit-heizoel-wird-wieder-teurer.html

Bei Fragen rund um Ihre Heizkostenabrechung beraten wir Sie gerne. Besuchen Sie uns in einem unserer fünf Beratungscenter. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier auf unserer Homepage. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ihr Team vom Mieterbund Rhein-Ruhr e.V.

 

 

Grillen auf dem Balkon

Ein mitvermieteter Balkon steht dem Mieter zur freien Verfügung, solange nicht Rechte von Mitmietern oder des Vermieters beeinträchtigt werden.

Daher Vorsicht: Ob das Grillen auf dem Balkon zulässig ist, ist umstritten. Einerseits wird vertreten, dass Mieter in Mehrfamilienhäusern in der Zeit von April bis September einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse grillen dürfen, wenn sie die übrigen Mieter im Haus, 48 Stunden vorher darüber informiert haben. Andererseits wird sogar vertreten, dass eine fristlose Kündigung des Mietvertrages gerechtfertigt sein kann, wenn der Mieter nachhaltig trotz entsprechender Abmahnungen gegen die Hausordnung, auf dem Balkon grillt, Mitmieter stört und fremde Personen auf dem Hof des Mietobjektes parken lässt.Das LG Essen hat in einer Entscheidung aus 2002 ( LG Essen ZMR 2002, 597) hat es dabei als gleichgültig angesehen, ob ein Holzkohlegrill oder ein Elektrogrill benutzt wird.

Zudem ist zu beachten, dass ein Verstoß gegen Vorschriften des Immissionsschutzes vorliegen kann. Denn dann, wenn der beim Grillen im Freien entstehende Qualm in die Wohn- und Schlafräume unbeteiligter Nachbarn in konzentrierter Weise eindringt, stellt dies eine erhebliche Belästigung der Nachbarn durch verbotenes Verbrennen von Gegenständen iS § 7 I 1 NRWImSchG dar.

Zusammengefasst spricht all dies dafür, dass ein Grillen auf dem Balkon nur dann erfolgen sollte, wenn alle potentiell Gestörten einverstanden sind.

Was WM-Fans als Mieter jetzt wissen müssen!

Die Fußball WM in Russland steht vor der Türe und die Fans stehen in den Startlöchern: Die Fußballdeko wird bereitgelegt und wartet auf den Einsatz in Heim und Wohnung. Doch worauf sollten Mieter achten?

Fahnen und Poster dürfen Mieter ins Fenster hängen, es sei denn die Inhalte sind verletzend oder verhetzend. Gleiches gilt für den Balkon der Mietwohnung.

Anders sieht es mit Fahnenhalterungen aus, wenn in die Bausubstanz des Hauses eingegriffen wird:

Im Zweifelsfall den Vermieter fragen!

Wenn der Vermieter sein OK gibt, sollten Mieter dafür sorgen, dass keine Passanten verletzt oder Autos beschädigt werden können. (Stichwort: Verkehrssicherungspflicht)

Nachtruhe beachten!

Auch, wenn es schwerfällt: Mieter müssen sich ab 22 Uhr an die Nachtruhe halten und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Alternativ sollte die Feier auf ein Public-Viewing-Event oder in eine Gaststätte verlegt werden.

Wartung, Handwerker etc.

Als Mieter sollte man regelmäßig für Wartungsarbeiten und Reparaturen Handwerker in die Wohnung lassen. Verschläft ein Mieter mehrere Termine, kann er dafür zur Kasse gebeten werden. In einem Fall hat der Vermieter nach mehrmaligen Scheitern des Termines die Fahrkosten des Handwerkers dem Mieter in Rechnung gestellt, da dieser einfach nicht anwesend war.

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